I. Allgemeines
Unsere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten, jeweils in der neuesten Fassung, für alle laufenden und künftigen Aufträge des in- oder ausländischen Bestellers, sofern wir nicht ausdrücklich und schriftlich Abweichungen anerkannt haben. Nebenabreden und nachträgliche Änderungen sind für uns nur nach unserer schriftlichen Bestätigung verbindlich. Die Entgegennahme unserer Lieferungen und Leistungen gilt als Anerkenntnis unserer Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Gegenbestätigungen des Käufers/Bestellers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Wir sind berechtigt, Daten des Bestellers, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung zu diesem stehen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.
II. Angebote, Abschlüsse und Rücksendungen
Unsere Angebote sind stets freibleibend, soweit wir sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnen. Der Liefervertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande oder, wenn eine solche nicht erst zusammen mit der Rechnung erteilt wird, durch die Ausführung der Lieferung oder Leistung. Rücksendungen von Waren jeglicher Art ohne vorherige Vereinbarung werden nicht angenommen. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
III. Preise
Alle Preise verstehen sich ausschließlich Umsatzsteuer. Die zum Zeitpunkt der Lieferung gültige Umsatzsteuer wird gesondert in Rechnung gestellt. Sämtliche Preise gelten ab Werk und schließen Verpackung, Fracht, Porto und Wertsicherung nicht ein. Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet. Sie erfolgt sorgfältigst. Für etwaigen Bruch, sowie für Beschädigungen, die auf dem Transport entstehen, haften wir nicht, es sei denn, die Verpackung erfolgte fehlerhaft. Etwa bewilligte Rabatte kommen bei gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahren, Insolvenz oder Zahlungsverzug und bei gerichtlicher Beitreibung in Wegfall. Dieselben Rechtsfolgen treten am 31. Tag nach Fälligkeit der Rechnung ein. Die Preise verstehen sich in EURO derart, dass bei Erhalt der Zahlung jeglicher Währungsverlust ausgeschlossen ist.
IV. Lieferfristen
Wir sind bemüht, die von uns
angegebenen Lieferfristen und Liefertermine einzuhalten. Mangels
ausdrücklicher Garantie haben sie gleichwohl nur die Bedeutung, dem
Besteller einen ungefähren Anhaltspunkt für den Lieferzeitpunkt zu
geben.
Soweit ausnahmsweise schriftlich Lieferfristen und Liefertermine
verbindlich vereinbart sind, haben diese nur Gültigkeit, wenn im
Zeitpunkt einer solchen schriftlichen Zusage alle kaufmännischen und
technischen Einzelheiten endgültig geklärt sind. Die Frist ist
eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk
verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Liefer- und
Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt oder auf Grund von
Ereignissen, die uns die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich
erschweren oder unmöglich machen haben wir auch bei verbindlich
vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen
uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich
einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch
nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
Wenn die Verhinderung länger als drei Monate dauert, ist der
Käufer/Besteller nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt,
hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.
Verlängert sich die Lieferzeit oder werden wir von unserer
Verpflichtung frei, so kann der Käufer/Besteller hieraus keine
Schadenersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände können wir
uns indes nur berufen, wenn wir den Käufer/Besteller unverzüglich
benachrichtigen.
Wir sind zur Einhaltung der Lieferfristen generell nicht verpflichtet,
soweit der Käufer/Besteller seine vertraglichen Verpflichtungen uns
gegenüber nicht rechtzeitig erfüllt. Kommt er seinen
Mitwirkungspflichten nicht nach, so verlängert sich die Lieferzeit um
eine angemessene Frist.
Sofern wir die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und
Termine zu vertreten haben oder uns in Verzug befinden, hat der
Käufer/Besteller Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von ½%
für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis
zu 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und
Leistungen. Darüber hinaus gehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es
sein denn, der Verzug beruht auf zumindest grober Fahrlässigkeit
unsererseits.
V. Zahlungsbedingungen
Sämtliche Zahlungen sind
bar ohne jeden Abzug innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum frei
unserer Zahlstelle zu leisten oder binnen 10 Tagen mit 2% Skonto. An
Rechnungen unter einem Warenwert von 250 Euro darf kein Skonto gekürzt
werden. Rechnungen für Montagearbeiten sind sofort und ohne jeden Abzug
fällig. Der Lieferung gleich gilt die gemeldete Versandbereitschaft.
Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen, Wechsel nur
nach vorheriger Vereinbarung und unter der Voraussetzung ihrer
Diskontierbarkeit. Diskontspesen werden vom Tage der Fälligkeit des
Rechnungsbetrages an berechnet. Eine Gewähr für richtige Vorlage des
Wechsels und Erhebung von Wechselprotest wird ausgeschlossen.
Bei nicht rechtzeitiger Zahlung können wir:
Unseren Ansprüchen gegenüber ist die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten oder Aufrechungen sowie der Erhebung der Einrede des nicht oder mangelhaft erfüllten Vertrages ausgeschlossen, es sei denn, dass die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Dem Besteller ist insoweit die abgesonderte Geltendmachung seiner Rechte freigestellt.
VI. Versand und Gefahrenübergang
Der Versand
erfolgt ab Werk, sofern keine bestimmte abweichende Vereinbarung
getroffen ist. Die Wahl des Beförderungsweges und Beförderungsmittels
erfolgt mangels besonderer Weisung des Bestellers durch uns nach
pflichtmäßigem Ermessen ohne Haftung für die billigste und schnellste
Verfrachtung und rechtzeitige Ankunft. Die Gefahr geht auf den
Besteller über, wenn die Lieferung unser Werk verlässt oder vorher dem
Besteller durch Mitteilung der Versandbereitschaft zur Verfügung
gestellt wurde. Der Versand wird in allen Fällen auf Rechnung und
Gefahr des Bestellers durchgeführt. Zum Abschluss von Versicherungen
gegen Schäden aller Art sind wir nicht verpflichtet. Soweit wir
Versicherungen nach unserem pflichtmäßigen Ermessen oder auf
ausdrücklichen Wunsch des Bestellers eingehen, trägt der Besteller die
Kosten.
VII: Um- und Verkaufsverpackungen
Gemäß der
gültigen Verpackungsverordnung (VerpV) vom 12.06.1991 sind Hersteller
und Vertreiber von Waren durch § 1 der vorgenannten Verordnung gehalten.
Wir sind daher aufgefordert bei der Lieferung der in der beigefügten Bestellung aufgeführten Materialien
einzusetzen.
Mindestens aber sind wir verpflichtet, ausschließlich
umweltverträgliche und die stoffliche Verwertung nicht belastende
Verpackungsmaterialien und Füllstoffe zu verwenden.
VIII. Eigentumsvorbehalt
Bis zur Erfüllung aller
Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus
Kontokorrent), die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer/Besteller
jetzt oder künftig zustehen, werden uns die folgenden Sicherheiten
gewährt, die wir auf Verlangen nach unserer Wahl freigeben werden,
soweit deren Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20%
übersteigt. Die Ware bleibt unser Eigentum.
Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für uns als Hersteller,
jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser (Mit-)Eigentum durch
Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum
des Käufers/Bestellers an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig
(Rechnungswert) auf uns übergeht. Wir verwahren das (Mit-)Eigentum
unentgeltlich. Ware, an der uns (Mit-)Eigentum zusteht, wird im
Folgenden als Vorbehaltsware benannt.
Der Käufer/Besteller ist berechtigt, Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen
Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er sich nicht
in Verzug befindet. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen sind
unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund
(Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware
entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt
sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen ihn
widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für seine Rechnung im
eigenen Namen einzuziehen.
Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der
Käufer/Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß
nachkommt.
Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware jeder Art wird der
Käufer/Besteller auf unser Eigentum hingewiesen und uns unverzüglich
benachrichtigen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die in
diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen
Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Käufer/Besteller.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers/Bestellers- insbesondere bei
Zahlungsverzug- sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen
oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des
Käufers/Bestellers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie
in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom
Vertrag.
IX. Gewährleistung
Der Besteller hat die Ware
zu untersuchen und etwaige erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens
innerhalb von 8 Tagen nach Eingang am Bestimmungsort schriftlich zu
rügen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Feststellung
schriftlich zu rügen. Entsprechendes gilt bei Falschlieferung. Mit
Ablauf von 24 Monaten nach Lieferung ist die Geltendmachung von
Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen.
Gibt der Besteller uns nicht die Möglichkeit den gerügten Mangel zu
überprüfen und/oder nimmt er ohne unsere Zustimmung Änderungen an der
bemängelten Ware vor, so verliert er damit etwaige
Gewährleistungsansprüche.
Bei
nachgewiesenen Mängeln wird gegen Rücklieferung der beanstandeten Ware
kostenfrei Ersatz geleistet. Verweigern wir unberechtigt die
Ersatzlieferung oder geraten wir damit in Verzug, kann der Besteller
uns eine angemessene Nachfrist setzen und nach deren Setzen und
ergebnislosem Ablauf nach eigener Wahl ausschließlich Wandlung oder
Minderung verlangen. Weitergehende Gewährleistungsansprüche ,
insbesondere Schadensersatzansprüche , sind ausgeschlossen, soweit die
Mängel nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unserer Organe
und/oder leitenden Angestellten beruhen oder Gegenstand einer
zugesicherten Eigenschaft sind.
Eine Haftung für normale Abnutzung
ist ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur dem
unmittelbaren Käufer/Besteller zu und sind nicht abtretbar. Die
vorstehenden Sätze regeln abschließend die Gewährleistung für die
Produkte und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art
aus. Dies gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus
Eigenschaftszusicherungen und soweit die Mängel auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit unserer Organe und/oder leitenden Angestellten beruhen.
Eigenschaften des Liefergegenstandes gelten nur insoweit als
zugesichert, als wir die Zusicherung ausdrücklich und schriftlich
erklärt haben.
Wir können die Erfüllung von Gewährleistungsansprüchen verweigern,
solange der Besteller nicht seine fälligen vertraglichen
Verpflichtungen aus anderen Aufträgen oder den Teil seiner
Verpflichtungen aus diesem Auftrag erfüllt hat, die dem Wert des
Liefergegenstandes unter Berücksichtigung der berechtigten
Gewährleistungsansprüche entspricht.
X. Unmöglichkeit, Verzug und sonstige Haftung
Der Besteller kann vom Vertrag nur zurücktreten
Tritt die Unmöglichkeit oder die Lieferungs- und Leistungsverzögerung
während des Abnahmeverzuges oder durch Verschulden des Bestellers ein,
so bleibt dieser zur Gegenleistung verpflichtet.
Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, so auch der
Verletzung namentlich von Beratungspflichten und aus unerlaubter
Handlung sind sowohl gegen uns als auch gegen unsere Erfüllungs- bzw.
Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder
grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Dies gilt auch für
Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung, allerdings nur insoweit,
als Ersatz von mittelbaren oder Mangelfolgeschäden verlangt wird, es
sei denn, die Haftung beruht auf einer Zusicherung, die den
Käufer/Besteller gegen das Risiko von solchen Schäden absichern soll.
Jede Haftung ist auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden
begrenzt. In jedem Fall unberührt bleibt eine Haftung unserseits nach
dem Produkthaftungsgesetz und sonstiger Ansprüche aus der
Produzentenhaftung.
XI. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort für den
gesamten Vertragsinhalt ist Iserlohn. Für diese Geschäftsbedingungen
und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien gilt
im Übrigen das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis
ergebenden Streitigkeiten ist Iserlohn. Das gilt auch für Ansprüche,
die im gerichtlichen Mahnverfahren geltend gemacht werden. Wir behalten
uns das Recht vor, den Besteller an dem für seinen Wohn-/Firmensitz
zuständigen Gericht zu verklagen. Für diesen Vertrag gelten
grundsätzlich die Ihnen bekannten „Allgemeinen Lieferbedingungen für
Erzeugnisse und Leistungen der Eisen-, Metall- und Elektroindustrie“ in
der neuesten Fassung. Sollten einzelne Teile der vorstehenden
Lieferungs- und Zahlungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so
bleiben die übrigen Teile gültig. Anstelle einer ungültigen Bestimmung
gilt eine dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommende wirksame
Regelung als vereinbart.
24h Standby: 0172 / 279 95 64
Sollten Sie uns wider Erwarten unter dieser Nummer nicht erreichen, wählen Sie bitte eine der folgenden Ersatznummern:
0172 / 275 35 62 oder 0172 / 270 56 05
